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    Beiträge
    • Thomas Merg
        Beitragsanzahl: 17

        Hallo,
        ich kenne den Aktuellen Anlass nicht, aber auch wenn ed im Handwerk üblich ist muss dies nicht auch immer OK sein. Warum sollen Mitarbeiter in Ihrere Arbeitszeit privater Tätigkeiten nachgehen. Und wir sollen dies mit unseren Steuern noch bezahlen. In vilen Betrieben muss selbst die Zigarettenpause gestempelt werden.
        Hinzu kommt der Versicherungrechtliche Aspekt. Wenn ich auf dem Weg zur Arbeit beim Bäcker anhalte und mit Brötchen hole, und mir passiert dort etwas, dann ist dies kein Wegeunfall, da dies privater Natur ist. (Dies gilt sogar, wenn ich wärend der Arbeit auf der Toilette hin falle).
        Ich glaube also nicht, dass Herr Mapplassary hier aus arbeitsrechtlichen Gründen etwas anderes sagen kann.

        Viele Grüße
        Thomas Merg

      • Milan
        Teilnehmer
          Beitragsanzahl: 19

          Guten Morgen,

          vielen Dank für Ihre Fragestellung!

          Wie Herr Merg (Vielen Dank übrigens Herr Merg!) bereits klargestellt hat, gibt es gesetzlich festgelegte Arbeitszeitregeln (TVöD §6, https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/tvoed-at-6-regelmaessige-arbeitszeit_idesk_PI13994_HI1413409.html und auch versicherungstechnische Aspekte, die eine Rolle spielen. Ich bin fest davon überzeugt, dass Herr Morr und seine Mitarbeiterinnen im Fachbereich 1, Personal nach diesen geltenden Richtlinien agieren.

          Ob dies zu Unmut bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führt, kann ich nicht beurteilen, da dies spekulativ ist.

          Ihr
          Milan Mapplassary
          Bürgermeisterkandidat

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      Antwort auf: Antwort #1780 in Mitarbeiterführung
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