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    • Milan
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        Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

        da mir nun mehrfach die Frage von vielen Bürgerinnen und Bürgern auf unterschiedlichen Wegen gestellt wurde, wie ich zum Haushalt 2021 und der Debatte dazu stehe, möchte ich nun dazu Stellung nehmen.

        Ich kann die Zurückweisung des Haushalts 2021 zur Nachbesserung an die Verwaltung nachvollziehen, da wesentliche Dinge nicht abgebildet waren wie z. B. die Kosten für die Schaffung der temporären Lösung für die Kindergartenlösung.
        Um hier die Transparenz zu schaffen, für die ich stehe, muss ich etwas ausholen.

        Mein Mitbewerber schreibt in seiner Facebook-Mitteilung vom 20. Februar: „…So habe ich, in Abstimmung mit der SPD-Fraktion, einen Antrag zur Haushaltsberatung vorbereitet, der die Gewichtung auf die Schaffung von Kindergartenplätzen legt und zugleich darauf abzielt, dass die Verwaltung die notwendigen Kosten an anderer Stelle einsparen kann, ohne dafür auf andere Prioritätsprojekte zu verzichten. Der Inhalt des Antrags war den Fraktionsvorsitzenden der Gemeindevertretung im Vorfeld zugegangen…“ Weiter schreibt Herr Brockenauer: „…Sollte die Gemeindevertretung am Dienstag dieser HFA-Empfehlung folgen, verbleiben wir in der vorläufigen – in einer eingeschränkten – Haushaltsführung. Genau das wollte ich und die SPD-Fraktion durch unseren Änderungsantrag mit konkreten Lösungen verhindern und haben dementsprechend gegen den Verweisungsantrag gestimmt.
        Das sind für mich die wichtigen anstehenden Probleme. Es bedarf einer guten Prioritätensetzung, um zunächst das wichtigste anzugehen. Dies möchte ich auch im Falle meiner Wahl zum Bürgermeister so fortsetzen – mich also zuerst um das Wichtige kümmern…“

        Es ist richtig, dass wir durch den Verweisungsantrag vorläufig in einer eingeschränkten Haushaltsführung verbleiben. Ich teile jedoch nicht die Meinung von Herrn Brockenauer, dass die von ihm vorgeschlagenen konkreten Lösungen in seinem Änderungsantragsentwurf – auf den der sich in seinem Facebook-Post bezieht – darauf abzielen, dass die Verwaltung die notwendigen Kosten an den richtigen Stellen einsparen kann.
        Für mich als Bürgermeisterkandidat sind diese Lösungsvorschläge deshalb nicht annehmbar und so bleibt die einzige Möglichkeit, eine Nachbesserung des Haushalts 2021 zügig anzugehen. Auch verlieren wir fast keine Zeit, da der Jahresabschluss 2019, der ebenfalls für die Genehmigung des Haushaltes 2021 erforderlich ist, noch nicht vorliegt.

        Von welchen Einschränkungen die Rede ist – oder wie es Herr Brockenauer in seiner Facebook-Mitteilung vom 20. Februar schreibt: „…Änderungsantrag mit konkreten Lösungen…“, möchte ich Ihnen kurz transparent erläutern. Denn hierzu fehlt bis heute jegliche Darstellung und diese Wissenslücke erschwert somit massiv eine gemeinsame konstruktive Diskussion.

        Herr Brockenauer schlägt in seinem Entwurf für den Änderungsantrag vor: „…Der Investitionspunkt Nr. 5730159 (Anbau Südhessenhalle) für das Jahr 2021 wird gestrichen. Der Betrag ist im Jahr 2022 erneut mit 300.000 Euro einzustellen…“
        Das Verschieben dieser geplanten Investition um ein Jahr finde ich falsch.
        Ich spreche mich klar für die Unterstützung unserer Vereine aus und die Realisierung des Anbaus der Südhessenhalle in diesem Jahr gehört deshalb wie eingeplant dazu. Aus meiner Sicht sollte diese Investition unbedingt sofort angegangen werden. Es handelt sich um eine Aufwertung dieser Halle und ist zum Nutzen aller Vereine, die dort aktiv sind.

        Weiterhin schlägt Herr Brockenauer vor: „…Im Ergebnishaushalt 2021 werden die Ansätze für Sach-und Dienstleistungen produktübergreifend um insgesamt 7% der Gesamtsumme von derzeit 3.170.832 € auf 2.948.873 € reduziert…“
        Ich bin vehement gegen diesen pauschalen Ansatz, der sich auf alle Posten gleichermaßen und ohne Differenzierung bezieht. Ich hätte es bevorzugt, selektiv Posten mit Einsparungspotenzial auszuwählen.
        Dagegen beinhaltet der pauschale Einsparungsvorschlag unter anderem die Kürzungen von Geldern wie z. B. die Unterhaltskosten (Strom, Wasser, Reinigung, kleine Instandhaltungsmaßnahmen etc.) der Mehrzweckeinrichtungen, was ebenfalls zu Lasten unserer Vereine geht, die sowieso auf Grund von Corona in einer schwierigen Situation sind.
        Aber vor allem bedeutet dies, auch eine Kürzung in den Kindergärten und Kindertagesstätten, wie z. B. das Mittagessensgeld, das um 3.360,00 € reduziert werden würde. Es betrifft jedoch nicht nur das Essen, sondern auch die Pflege der Einrichtungen wie z. B. die Reinigung, ein ebenfalls sehr wichtiger Faktor in unserer aktuellen Situation mit der Pandemie.
        Ein pauschaler Reduzierungsansatz wie dieser ist nicht das, was ich für eine angemessene Lösung erachte. Bei Kürzungen gilt zunächst, die Posten sachorientiert zu analysieren und dabei die daraus resultierenden Konsequenzen zu berücksichtigen.

        Ein weiterer Vorschlag von Herrn Brockenauer jedoch hat mich im Hinblick auf seine Kandidatur als Bürgermeisterkandidat doch sehr verwundert.
        Er spricht sich für Folgendes aus: „…Es wird eine Stellenbesetzungssperre für das Jahr 2021 festgelegt. Ausgenommen sind Stellen für den Bereich Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Kindergärten. Eine vorzeitige Aufhebung der Stellenbesetzungssperre wird in den HFA delegiert: Er kann auf Antrag die Sperre jeweils nach 3 Monaten aufheben…“
        Konkret bedeutet dies, dass der Bürgermeister ab sofort bis Ende 2021 keine Einstellungen mehr vornehmen kann. Ausgenommen sind die Stellen in Bezug auf Kindertagesstätten und Kindergärten.
        Diese Sperre betrifft auch ca. 15 % der bereits im Jahr 2020 zur Besetzung genehmigten Stellen in der Verwaltun, die auf Grund verschiedener Umstände (z.B. Corona) noch nicht besetzt werden konnten.
        In meinen Augen ist die Hauptaufgabe eines Bürgermeisters die Verwaltung erfolgreich zu führen. Dazu gehört auch, wie in einem Unternehmen, dass der Geschäftsführer dafür Sorge tragen muss, dass seine Mitarbeiter so aufgestellt sind, dass die ihnen übertragenen Aufgaben auch erfüllt werden können – wie kann ein Bürgermeisterkandidat dieses verhindern wollen?
        Ich möchte darauf hinweisen, dass die Genehmigung der Stellen durch die Gemeindevertretung nicht einfach grundlos erfolgt und wohl überlegt sind und darauf abzielen, Ihnen den Bürgerinnen und Bürgern, eine effiziente und verlässliche Dienstleistung durch die Verwaltung zu erbringen.

        Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich hoffe, dass Sie verstehen können, weshalb ich die Zurückweisung des Haushalts 2021, gemäß des Beschlusses der Gemeindevertretung, nachvollziehen kann. Es waren weitaus wichtigere Punkte zu klären, wie z. B. die Kosten für die temporäre Lösung und auch die Mehrkosten der IÖG. Mein vorrangiges Ziel hierbei ist, bei all den Änderungen, die nun im Haushalt 2021 vorgenommen werden müssen, eine Grundsteuererhöhung zu vermeiden.

        Noch eine Anmerkung:
        So wie Herr Brockenauer sich in seiner ehrenamtlichen Funktion als Gemeindevertreter die Zeit genommen und sich Mühe mit seinen Ausarbeitungen gemacht hat, so haben auch alle anderen Gemeindevertreter aus allen Fraktionen sich ehrenamtlich die Zeit genommen und sich die Mühe gemacht, sich mit allen Informationen, Anträgen und Details auseinanderzusetzten.
        Bitte gehen Sie respektvoll miteinander um. Jeder von uns möchte nur das Beste für unsere Gemeinde Birkenau!

        Ihr
        Milan Mapplassary
        Bürgermeisterkandidat

      • Ralph Fischer
          Beitragsanzahl: 17

          Guten Tag Herr Mapplassary,

          es erstaunt, dass zu Ihrer Stellungnahme zum „Haushalt 2021“ an dieser Stelle keine Beiträge gekommen sind, die darauf eingehen. Bei einem in Birkenau doch eigentlich viel diskutierten Thema erstaunt dies wirklich.

          Sie gehen hier in Ihrer Stellungnahme unter anderem auf folgenden Änderungsvorschlag zum HH2021 ein und lehnen diesen ab:

          „Im Ergebnishaushalt 2021 werden die Ansätze für Sach-und Dienstleistungen produktübergreifend um insgesamt 7% der Gesamtsumme von derzeit 3.170.832 € auf 2.948.873 € reduziert“.

          Ihren Ausführungen dazu schließe ich mich an und möchte es um folgenden Aspekt ergänzen:
          Die Jahresergebnisse seit Einführung der Doppik (2009) wurden zumeist mit Defiziten in Millionenhöhe abgeschlossen, wodurch sich das Eigenkapital Birkenaus seither um ca. ein Drittel reduziert hat. Das heißt: Die Haushaltsansätze waren letztlich zumeist nicht ausreichend.
          Die genannte Reduzierung von 7% wird von deren Befürwortern mit einer Steigerung von 300000 € gegenüber des letztjährigen Haushaltsansatzes begründet.
          Konkret wird dazu mitgeteilt:
          „Die Sach- und Dienstleistungen sind im Vergleich zum Vorjahr mit ca. 300.000 Euro höher veranschlagt worden, also mit ca. 3,17 Mio. Euro. Es muss möglich sein, hier durch wirtschaftliches Handeln, Innovation und Kreativität den Ansatz produktübergreifend um insgesamt 7% zu reduzieren.“.

          Diese Herangehensweise lediglich anhand von Haushaltsansätzen sollte meines Erachtens von deren Befürwortern, aufgrund der bisherigen Jahresabschlüsse, nochmals überdacht werden. Denn das kommunale Haushaltswesen hat sich mittlerweile dahingehend weiterentwickelt, dass die Kommunalaufsicht so erhebliche Diskrepanzen, zwischen beschlossenem Haushalt und tatsächlichem Jahresergebnis, nicht mehr tolerieren kann.

          Allein dies zeigt die, von Ihnen bereits erwähnte, Notwendigkeit frühzeitiger Jahresabschlüsse deutlich auf.

          Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen,

          Ralph Fischer

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      Antwort auf: Antwort #1904 in Haushalt 2021
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